Verein für interkulturelle Altersfragen (VIA)

Statuten

1 Name und Sitz

Unter dem Namen «Verein für interkulturelle Altersfragen» (VIA) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. VIA setzt sich schwerpunktmässig mit älteren Menschen mit interkulturellem Hintergrund aus dem türkischen Raum auseinander, die in der Schweiz leben.

2 Zweck des Vereins für interkulturelle Altersfragen (VIA)

  • Praxisorientierte Grundlagenarbeit zur Sozialen Arbeit mit Senioren mit interkulturellem Hintergrund, im Besonderen auch unter Beachtung genderspezifischer Aspekte.
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik «interkulturelle Seniorenarbeit» und Förderung des interkulturellen Dialogs mit dem Ziel, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.
  • Erwerb von und Weiterbildung in interkultureller Kompetenz, um im (semi-)professionellen Kontext mit Menschen mit interkulturellem Hintergrund auf der Basis von fachlich anerkannten Standards handeln zu können und um Ausgrenzung nachhaltig zu vermeiden.
  • Anlaufstelle für Personen, die in der interkulturellen Altersarbeit tätig sind. Informationsstelle für Seniorinnen und Senioren mit interkulturellem Hintergrund, die sich im (semi-)professionellen Bereich im Sinne des Vereinszwecks engagieren wollen.
  • Initiieren von dem Vereinszweck dienenden Projekten sowie Vernetzung und Mittelbeschaffung, wobei Erträge aller Art ausschliesslich im Sinne des Vereinszwecks weiterverwendet werden dürfen.

3 Mitgliedschaft

Die Aufnahme von Einzelmitgliedern ist ausgeschlossen.

4 Organisation

4.1 Organe

  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Revisionsstelle

5 Generalversammlung

5.1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

In ihre Zuständigkeit fallen:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  • Kenntnisnahme des Vereinsbudgets
  • Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  • Kenntnisnahme vom Bericht der Revisionsstelle
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Revision der Statuten
  • Auflösung des Vereins

5.2 Ordentliche Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Der Vorstand lädt mindestens drei Wochen vorher unter Angabe der Traktanden schriftlich ein. Anträge an der Generalversammlung sind rechtzeitig beim Vorstand einzureichen.

6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: Präsident/in, Vizepräsident/in, Beisitzer/in, Rechnungsführer/in und weiteren fachkundigen Personen. Der Vorstand konstituiert sich selbst und tritt bei Bedarf zusammen.

Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht der Generalversammlung übertragen sind.

Der Vorstand

  • vertritt den Verein gegen aussen,
  • erstellt den Jahresbericht und die Jahresrechnung,
  • genehmigt das Budget und kontrolliert dessen Einhaltung,
  • übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung von Projektaufträgen,
  • bezeichnet die zeichnungsberechtigten Personen und die Art der Unterschriftberechtigung,
  • wählt Mitglieder von Ausschüssen und anderen Gremien des Vereins,
  • regelt die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter/innen, legt die Pflichtenhefte fest und wählt diese,
  • ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit einfachem Mehr der Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat die/der Präsident/in den Stichentscheid.

7 Haftung und Gerichtsstand

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Gerichtsstand dieses Vereins ist Basel-Stadt.

8 Revisionsstelle

Die Generalversammlung wählt eine oder zwei natürliche Personen oder eine Treuhandgesellschaft als Revisionsstelle für die Dauer eines Jahres. Eine Wiederwahl ist möglich.

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

9 Inkrafttreten der Statuten

Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung am 13. Sept. 2013 angenommen und in Kraft gesetzt worden.

  • gez. Marcel BorerVorstand VIA, Präsident
  • gez. lic. iur, Sibel ArslanVorstand VIA, Vize-Präsidentin
  • gez. Matthias HostettlerVorstand VIA, Rechnungsführer
  • gez. lic. iur Ursula Metzger, AdvokatinVorstand VIA, Beisitzerin

Die Gründungspräsidentin: lic. iur. Sibel Arslan
Der Protokollführer: Marcel Borer

Basel, 13. September 2013